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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BGmitglied muss selber Heizkostennachforderung stellen, Ehemann kann nicht die Ansprüche seiner Ehefrau auf Übernahme der Heizkostennachforderung im eigenen Namen geltend machen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, - L 19 AS 388/12 B ER

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BGmitglied muss selber Heizkostennachforderung stellen, Ehemann kann nicht die Ansprüche seiner Ehefrau auf Übernahme der Heizkostennachforderung im eigenen Namen geltend machen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, - L 19 AS 388/12 B ER  Empty BGmitglied muss selber Heizkostennachforderung stellen, Ehemann kann nicht die Ansprüche seiner Ehefrau auf Übernahme der Heizkostennachforderung im eigenen Namen geltend machen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, - L 19 AS 388/12 B ER

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 9:13 am

Der erwerbsunfähige
Antragsteller,der mit seiner Ehefrau eine sog. gemischte
Bedarfsgemeinschaft bildet,kann nicht die Ansprüche seiner Ehefrau auf
Übernahme der Heizkostennachforderung im eigenen Namen geltend machen

Als Mitglied der
Bedarfsgemeinschaft ist er nicht berechtigt, die Ansprüche eines anderen
Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft im eigenen Namen geltend zu machen,
da es sich bei den Ansprüchen nach dem SGB II um Individualansprüche des
jeweiligen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft handelt (vgl. BSG Urteil
vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R = juris Rn 13).

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=150971&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/04/der-erwerbsunfahige-antragstellerder.html

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