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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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EU-Kommission - Deutschland darf nicht pauschal Hartz IV verweigern

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EU-Kommission - Deutschland darf nicht pauschal Hartz IV verweigern    Empty EU-Kommission - Deutschland darf nicht pauschal Hartz IV verweigern

Beitrag von Willi Schartema Mo Sep 15, 2014 11:01 am

Deutschland darf nicht pauschal arbeitslose EU-Bürger von Hartz-IV-Leistungen ausschließen. Das Verhalten Deutschlands sei nicht mit europäischem Recht vereinbart, meint die EU-Kommission und fordert klare Kriterien.
 
Weiterlesen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/eu-kommission-beharrt-auf-hartz-iv-einzelfallpruefung-13151105.html
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/

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