hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Kein Anordnungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für eine Waschmaschine - Zum Bestehen durchgreifender Zweifel am Vorliegen einer den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden Notlage bei nur ausweichendem Auskunftsverhalten von

Nach unten

Kein Anordnungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für eine Waschmaschine - Zum Bestehen durchgreifender Zweifel am Vorliegen einer den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden Notlage bei nur ausweichendem Auskunftsverhalten von  Empty Kein Anordnungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren für eine Waschmaschine - Zum Bestehen durchgreifender Zweifel am Vorliegen einer den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigenden Notlage bei nur ausweichendem Auskunftsverhalten von

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 04, 2014 10:16 am

Antragstellern.

Sozialgericht Neuruppin, Beschluss vom 30.07.2014 - S 26 AS 1486/14 ER



Leitsätze (Autor)
Kein Anordnungsgrund im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, denn zur Frage, wie der Antragsteller – in einem Zeitraum von etwa neun Monaten für die Reinhaltung seiner Wäsche ohne funktionstüchtige Waschmaschine gesorgt hat, blieb der Antragsteller eine konkrete und vor allem plausible Antwort schuldig.


So aber verhält sich kein Antragsteller, der auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II in einer Weise angewiesen ist, die – mangels anderweitiger Hilfemöglichkeiten – eine Leistungsgewährung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes rechtfertigen könnte und ein sofortiges (gerichtliches) Tätigwerden unabdingbar macht.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171410&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben


 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten