hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB XII ist unwirksam - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind grundsätzlich Einkommen, auch wenn sie nicht zur Auszahlung kommen

Nach unten

Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB XII ist unwirksam - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind grundsätzlich Einkommen, auch wenn sie nicht zur Auszahlung kommen  Empty Die Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenerstattungen eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB XII ist unwirksam - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen sind grundsätzlich Einkommen, auch wenn sie nicht zur Auszahlung kommen

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 04, 2014 10:06 am

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014 - L 23 SO 68/12


Leitsatz (Autor)
Ein Betriebskostenguthaben, das vom Vermieter in voller Höhe gegen Mietrückstände aufgerechnet wird, mindert die Aufwendungen für Unterkunftskosten (nur) dann nicht, wenn der Leistungsberechtigte das Guthaben aus Rechtsgründen nicht realisieren kann, es ist grundsätzlich aber als Einkommen anzurechnen ( BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 4 AS 132/11 R).

Gemäß § 394 BGB ist die Aufrechnung gegen eine unpfändbare Forderung nicht zulässig ("Soweit eine Forderung der Pfändung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt").

Unter Zugrundelegung der neuesten – im Recht der Leistungen nach dem SGB II ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung unterliegen auch bei einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII Betriebs- und Heizkostenerstattungen des Vermieters nicht der Pfändung ( BSG, (Urteil vom 16. Oktober 2012 – B 14 AS 188/11 R).
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171261&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
Anmerkung: BGH, Urt. v. 20.06.2013 - IX ZR 310/12 - Zur Unpfändbarkeit des Erstattungsanspruch des Arbeitslosengeld II beziehenden Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung 
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und
» Auch Verkaufserlöse (hier Hundezucht), die sich nicht in der Vermögensumschichtung erschöpfen, sind grundsätzlich Einkommen; die Frage der für die Erzielung dieses Erlöses wiederum getätigten Ausgaben betrifft die Absetzung nach § 11b SGB II.
» Gegen Hartz-IV-Leistungen darf nicht aufgerechnet werden Nach § 42 Abs. 2 SGB II sind Vorschüsse auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. Nach dem klaren Wortlaut und Sinn und Zweck der V
» Grundsätzlich setzt die Sanktion eines Meldeversäumnisses nach § 32 SGB II eine Meldeaufforderung voraus, die nur dann vorliegt, wenn das entsprechende Einladungsschreiben dem Leistungsberechtigten auch zugegangen ist
»  Erstattet der Arbeitgeber tatsächlich angefallene Fahrtkosten, sind diese nicht als Einkommen im Rahmen der SGB II-Leistungen anrechenbar. Die Leistung darf dementsprechend auch nicht gekürzt werden.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten