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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4a SGB II bei unerlaubtem Aufenthalt außerhalb des zeit und ortsnahen Bereichs greift auch bei Leistungsberechtigten, die Arbeitslosengeld II unter den erleichterten Bedingungen des § 64 Abs. 4 SGB II iVm § 428 SGB

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Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4a SGB II bei unerlaubtem Aufenthalt außerhalb des zeit und ortsnahen Bereichs greift auch bei Leistungsberechtigten, die Arbeitslosengeld II unter den erleichterten Bedingungen des § 64 Abs. 4 SGB II iVm § 428 SGB Empty Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4a SGB II bei unerlaubtem Aufenthalt außerhalb des zeit und ortsnahen Bereichs greift auch bei Leistungsberechtigten, die Arbeitslosengeld II unter den erleichterten Bedingungen des § 64 Abs. 4 SGB II iVm § 428 SGB

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 28, 2014 9:05 am

III beziehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 166/11 R).

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.07.2014 - L 11 AS 334/14 B PKH
 
Leitsätze (Autor)

Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171168&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1692/

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