hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Beantragung vorrangiger Sozialleistungen - Ermessensausübung - eigene Antragsstellung durch den Grundsicherungsträger - Erledigung - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Ersatzvornahme - Vollzug eines Verwaltungsaktes - Vollstreckung

Nach unten

Beantragung vorrangiger Sozialleistungen - Ermessensausübung - eigene Antragsstellung durch den Grundsicherungsträger - Erledigung - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Ersatzvornahme - Vollzug eines Verwaltungsaktes - Vollstreckung  Empty Beantragung vorrangiger Sozialleistungen - Ermessensausübung - eigene Antragsstellung durch den Grundsicherungsträger - Erledigung - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Ersatzvornahme - Vollzug eines Verwaltungsaktes - Vollstreckung

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 21, 2014 10:30 am

- Folgenbeseitigungsanspruch

Sozialgericht Cottbus, Urteil vom 15.05.2014 - S 14 AS 4304/13

Leitsätze (Juris)
1.) Sowohl die Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Sozialleistungen (hier Altersrente) als auch die eigene Antragsstellung durch den Grundsicherungsträger), bedürfen einer Ermessensausübung. Die Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Sozialleistung ist ein Verwaltungsakt.

2.) Die Aufforderung zur persönlichen Beantragung vorrangiger Sozialleistungen (hier Altersrente), erledigt sich nicht durch die eigene Antragsstellung durch den Grundsicherungsträger. Die Anfechtungsklage bleibt daher statthaft.

3.) Die Aufforderung zur persönlichen Beantragung vorrangiger Sozialleistungen (hier Altersrente) wird durch die eigene Antragsstellung durch den Grundsicherungsträger nicht vollzogen. Die eigene Antragsstellung ist insbesondere keine Ersatzvornahme im Sinne des Vollstreckungsrechts.

4.) Die eigene Antragsstellung durch den Grundsicherungsträger ist nicht im Sinne eines Folgenbeseitigungsanspruches zurückzunehmen.

5.) Der eigene Antrag des Grundsicherungsträgers kann auch durch den Hilfeempfänger selbst jederzeit noch zurückgenommen werden, er hat aber trotzdem ein Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der eigenen Antragsstellung des Grundsicherungsträgers.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171055&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Anmerkung: Anderer Auffassung - SG Hannover, Urt. v. 15.01.2013 - S 68 AS 1296/12 - Folgenbeseitigungsanspruch - Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur Rücknahme des im Wege der Ersatzvornahme gestellten Rentenantrags.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Gegen den Aufforderungsbescheid zur Beantragung vorrangiger Leistungen ist der Widerspruch zulässig.
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Beantragung vorrangiger Leistungen - vorzeitige Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres - Ermessensausübung - keine Unbilligkeit oder besondere Härte
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfzahl bei Wegfall des Unterkunftskostenanteils eines Mitgliedes der Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft durch Sanktion
» Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten aufgrund eines Mietvertrags unter Verwandten sind nicht zu berücksichtigen, wenn durchgreifende Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Mietzinsforderung und dem tatsächlichen Vollzug des angeblichen Mietverhältnisses be
» Die mit der Klage angefochtene Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Altersrente ist schon deshalb rechtswidrig, weil es an der erforderlichen Ermessensausübung durch das Jobcenter fehlt.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten