hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Eine Waschmaschine zählt zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II.

Nach unten

Eine Waschmaschine zählt zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II.  Empty Eine Waschmaschine zählt zu den für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Haushaltsgeräten im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 21, 2014 9:25 am

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Mai 2014 (Az.: L 11 AS 369/11):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel


Quelle:  https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=170874

Der Begriff der Erstausstattung in diesem Sinne ist rein bedarfsbezogen zu interpretieren. Entscheidend ist stets, dass ein für die Ausstattung einer Wohnung anerkennungsfähiger Bedarf besteht, der nicht durch bereits vorhandene Gegenstände oder anderweitig gedeckt ist.

Antragsteller/innen haben hier jeweils dem SGB II-Träger gegenüber nachzuweisen, dass sie – regelmäßig infolge besonderer Ereignisse – über die notwendigen Ausstattungsgegenstände bisher nicht oder nicht mehr verfügen.

Zu diesen außergewöhnlichen Ereignissen zählt auch die Neugründung eines Haushalts nach Trennung vom bisherigen Partner.

Eine „Verwirkung“ dieses Leistungsanspruchs tritt auch nicht ein, wenn eine Antragstellerin während ihres bisherigen Bezugs von Arbeitslosengeld II ihre Wäsche stets in einem Waschsalon wusch. Ein Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung besteht auch dann, wenn die leistungsberechtigte Person die erforderliche Anschaffung von Einrichtungsgegenständen zunächst aus freier Entscheidung unterlassen und längere Zeit ohne diese – prinzipiell erforderlichen – Gegenstände gelebt hat.
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Ziehen Leistungsempfänger ohne eine entsprechende Zusicherung eingeholt zu haben, in eine kostenunangemessene Wohnung, besteht in diesen Fällen kein Bestandsschutz nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II
»  Für einen Ein-Personen-Haushalt ist lediglich eine Wohnfläche von maximal 45 qm angemessen im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 / Abs. 2 Satz 1 SGB XII.
» Darlehen hilfsweise von Verwandten weil JC nicht zahlt kein Einkommen Sozialgericht Duisburg Urteil vom 10.02.2011, - S 5 AS 252/09 - Eine Anrechnung der von der Mutter des HB übernommenen Warmmiete als Einkommen des HB im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II
» Gegen eine endgültige Festsetzungsentscheidung des Grundsicherungsträgers nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB 2 in Verbindung mit § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB 3 ist eine isolierte Anfechtungsklage unzulässig. Regelmäßig ist die kombinierte Anfechtungs- und
» Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe, denn die Frage, ob eine bestimmte Richtlinie oder Verwaltungsvorschrift eines kommunalen Trägers, in der Angemessenheitsgrenzen im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II festgelegt werden, den gesetzlichen und vom

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten