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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beim Zusammenleben dreier je für sich hilfebedürftiger Generationen in einem Haushalt (Mutter, volljährige Tochter, minderjährige Enkelin) ist das an den kindergeldberechtigten Elternteil des volljährigen Kindes gezahlte und an dieses Kind

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Beim Zusammenleben dreier je für sich hilfebedürftiger Generationen in einem Haushalt  (Mutter, volljährige Tochter, minderjährige Enkelin) ist das an den kindergeldberechtigten Elternteil des volljährigen Kindes gezahlte und an dieses Kind Empty Beim Zusammenleben dreier je für sich hilfebedürftiger Generationen in einem Haushalt (Mutter, volljährige Tochter, minderjährige Enkelin) ist das an den kindergeldberechtigten Elternteil des volljährigen Kindes gezahlte und an dieses Kind

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 21, 2014 8:27 am

weitergeleitete Kindergeld auf den Bedarf des kindergeldberechtigten Elternteil zu berücksichtigen.

BSG, Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R
 
Leitsätze (Autor)


Das Kindergeld für volljährige, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende, aber im Haushalt lebende Kinder ist normativ dem Kindergeldberechtigten zugeordnet und bei diesem nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen (vgl nur BSG Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 13/06 R ). Rechtlich unerheblich ist es, dass die Mutter der Antragst. dieser das Kindergeld tatsächlich weitergegeben hatte. Diese Verwendung des nach § 11 Abs 1 Satz 1 SGB II der Mutter zugeordneten Kindergeldeinkommens begründet keine neue Einkommenszuordnung.
 
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13474

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1689/

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