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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Verfahrensstand zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des SGB II“

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Verfahrensstand zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des SGB II“ Empty Verfahrensstand zum „Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des SGB II“

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 14, 2014 9:13 am

Hier nun ein Bericht und Zusammenfassung zum 8. SGB II-Änderungsgesetz:
 http://www.arbrb.de/gesetzgebung/36333.htm


Und noch ein Link zum  Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf

Quelle:http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1684/

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