hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Stromversorger wird per einstweiliger Verfügung verpflichtet, es zu unterlassen, die Stromversorgung der Hilfebedürftigen nach dem SGB II einzustellen bzw. wieder aufzunehmen.

Nach unten

Stromversorger wird per einstweiliger Verfügung verpflichtet, es zu unterlassen, die Stromversorgung der Hilfebedürftigen nach dem SGB II einzustellen bzw. wieder aufzunehmen.    Empty Stromversorger wird per einstweiliger Verfügung verpflichtet, es zu unterlassen, die Stromversorgung der Hilfebedürftigen nach dem SGB II einzustellen bzw. wieder aufzunehmen.

Beitrag von Willi Schartema Mo Jul 07, 2014 11:14 am

Amtsgericht Wilhelmshaven, Beschluss vom 20.06.2014 - Az. 6 C 606/14
 
 
Leitsätze (Autor)


Eine Unterbrechung hat zu unterbleiben, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommen wird.
 
Hier ist zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin zum einen glaubhaft gemacht hat, dass sie sich um eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung erfolglos bemüht hat und dass auf Grund einer Fehlberechnung des Jobcenters eine Nachzahlung zu erwarten sei, aus der ggf. die Rückstände beglichen werden können. Darüber hinaus lebt im Haushalt der Antragstellerin ein 4 Monate alter Säugling. Im Falle eine Einstellung der Stromversorgung wäre dessen Versorgung und Pflege gefährdet. Die Familie erhält Leistungen des Jobcenters. Bei diesen Verhältnissen besteht ein unabweisbares Bedürfnis nach durchgängiger Lieferung von Strom, andernfalls können die Antragstellerin und ihre Kinder nicht ausreichend versorgt und gepflegt werden.
 
Der Beschluss liegt dem Autor vor.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1682/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Unterbrechung der Stromversorgung ist eine der Wohnungslosigkeit vergleichbare Notlage, die Leistungsträger zur Darlehensgewährung verpflichtet
» Jobcenter wird im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes verpflichtet, den bei der Rentenversicherung für den Antragsteller gestellten Rentenantrag zurückzunehmen.
»  Ein Überprüfungsverfahren kann nur unter besonderen Umständen dazu führen, dass das Eilverfahren wieder zulässig wird.
» Feststellungen zu ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen W
»  Zulässigkeit einstweiliger Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG bei vorläufigem Bescheid (§ 328 Abs. 2 SGB III)

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten