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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi Jun 25, 2014 6:21 am

Dann möchte ich auf eine Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten hinweisen, der klarstellt, das die Verwendung des Jobcenterlogos auf Briefumschlägen für unzulässig hält. Hier wäre es wünschenswert, dass Gruppen vor Ort diese Initiative aufgreifen und die Entfernung des JC-Logos von Briefen verlangen.
 
 Die Stellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Datenschutz.pdf
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1670/
 
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