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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sieht die Verwaltungsanweisung für die Wohnungserstausstattung nur die Gewährung von Pauschalbeträgen bzw. Teilpauschalen in Geld für Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II alter Fassung (a. F.) beziehungsweise nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB II neuer

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Sieht die Verwaltungsanweisung für die Wohnungserstausstattung nur die Gewährung von Pauschalbeträgen bzw. Teilpauschalen in Geld für Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II alter Fassung (a. F.) beziehungsweise nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB II neuer Empty Sieht die Verwaltungsanweisung für die Wohnungserstausstattung nur die Gewährung von Pauschalbeträgen bzw. Teilpauschalen in Geld für Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II alter Fassung (a. F.) beziehungsweise nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB II neuer

Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 16, 2014 1:03 pm

Fassung (n. F.) vor, unterliegen diese Pauschalbeträge bzw. Teilpauschalen einer richterlichen Plausibilitätskontrolle im Hinblick darauf, ob bei deren Bemessung geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte berücksichtigt worden sind (§ 24 Abs. 3 S. 6 SGB II n. F.; vgl. dazu auch das Urteil des BSG vom 20. August 2009 zum Aktenzeichen B 14 AS 45/08 R).

Bremen, Gerichtsbescheid, Beschluss vom 02.06.2014 – S 27 AS 160/12

Leitsätze (Autor)



Quelle: http://www.kanzleibeier.eu/?p=2761 



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