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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Aktuelle SGB II – Änderungen: Achte SGB II-Änderungsgesetz

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Aktuelle SGB II – Änderungen: Achte SGB II-Änderungsgesetz Empty Aktuelle SGB II – Änderungen: Achte SGB II-Änderungsgesetz

Beitrag von Willi Schartema Di Jun 10, 2014 1:08 pm

Die  Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum „Achten  Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ vorgelegt.

Darin wird geregelt, dass die optierenden Kommunen die bisweilen befristet waren entfristet werden und befristete Arbeitsverhältnisse im JC ebenfalls entfristet werden.

Das JC Mitarbeiter nun selber datenschutzrechtlichen buß- und strafrechtlichen Vorschriften unterliegen und das einer neuer Erstattungsanspruch mit einem § 40a SGB II eingeführt wird.

Diese Änderung war erforderlich, da das BSG mit zwei Urteilen entschieden hat, dass das JC bei rückwirkend gezahlten Renten wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen oder eine Altersvollrente keinen Erstattungsanspruch nach § 102 ff SGB X stellen darf (BSG v. 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R).

Siehe dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_103R7. 


Hier geht es nun zum Gesetzesentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801311.pdf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1658/

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