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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo Jun 02, 2014 3:43 am

Jeder dritte Deutsche kann sich unerwartete Ausgaben von mindestens 940 Euro nicht leisten. Knapp 22 Prozent müssen aus finanziellen Gründen auf Urlaubsreisen verzichten.

Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden für das Jahr 2012 mit.   Für 8,2 Prozent der Bevölkerung in Deutschland war es 2012 aus finanziellen Gründen nicht möglich, mindestens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder einem vergleichbaren vegetarischen Essen einzunehmen (EU: 11,0 Prozent).

 Mehr Infos dazu hier: www.t-online.de/wirtschaft/id_69605656/geldsorgen-in-deutschland-jeder-fuenfte-kann-sich-keinen-urlaub-leisten.html im Gegensatz dazu:

 Vermögen steigt auf 5,15 Billionen Euro … dazu mehr: www.tagesspiegel.de/wirtschaft/die-deutschen-sind-reich-wie-nie-vermoegen-steigt-auf-5-15-billionen-euro/9815066.html

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1652/

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