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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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„Das BSG hat mit Beschluss vom 02.04.14 die Nichtzulassungebschwerde der Stadt Essen gegen das Urteil des LSG NRW vom 28.11.13 (L 7 AS 1121/13) zurück gewiesen. Das teilte die Geschäftsstelle des 4.Senats auf telefonische Anfrage mit.

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„Das BSG hat mit Beschluss vom 02.04.14 die Nichtzulassungebschwerde der Stadt Essen gegen das Urteil des LSG NRW vom 28.11.13 (L 7 AS 1121/13) zurück gewiesen. Das teilte die Geschäftsstelle des 4.Senats auf telefonische Anfrage mit. Empty „Das BSG hat mit Beschluss vom 02.04.14 die Nichtzulassungebschwerde der Stadt Essen gegen das Urteil des LSG NRW vom 28.11.13 (L 7 AS 1121/13) zurück gewiesen. Das teilte die Geschäftsstelle des 4.Senats auf telefonische Anfrage mit.

Beitrag von Willi Schartema Di Mai 06, 2014 11:39 am

LSG NRW, Urteil vom 28.11.13 zu Unterkunftsbedarfen in Essen rechtskräftig



Das Beschwerdeverfahren wurde dort unter dem Aktenzeichen B 4 AS 17/14 B geführt.

Das LSG hatte zuvor geurteilt, dass die Stadt Essen nicht nur die Netto Kaltmiete als Maßstab nehmen dürfe sondern kalte Betriebskosten in Höhe von 1,94 Euro pro qm hinzuzurechnen seien. Diese Entscheidung ist damit rechtskräftig."
 
Quelle: Rechtsanwalt Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
 

Erhöhung der Mietobergrenzen in Essen

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