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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Schlüssiges Konzept zur Bestimmung einer Referenzmiete

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Schlüssiges Konzept zur Bestimmung einer Referenzmiete  Empty Schlüssiges Konzept zur Bestimmung einer Referenzmiete

Beitrag von Willi Schartema Sa Apr 26, 2014 7:54 am

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2014 - L 4 AS 615/12

Leitsätze (Juris)
Ein qualifizierter Mietspiegel kann die Grundlage für ein schlüssiges Konzept bieten, wobei der Größenbereich der Wohnung nicht zu zweit gefasst und der gesamte Vergleichsraum abgebildet sein müssen.

Die vorherige Festlegung einer Mietpreisobergrenze und deren nachträgliche Legitimation durch die Heranziehung einzelner Felder des Mietspiegels oder bestimmter Mietspiegeldaten genügt den Anforderungen an ein schlüssiges Konzept nicht.

Ein schlüssiges Konzept erfordert die rechnerische Herleitung der Mietpreisobergrenze aus Mietspiegeldaten anhand vorher beschriebener nachvollziehbarer Kriterien.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=169025&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1623/

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