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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Anmerkungen zum Streitgespräch zwischen Prof. Dr. Uwe Berlit und Wolfgang Neškoviæ zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II

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 Anmerkungen zum Streitgespräch zwischen Prof. Dr. Uwe Berlit und Wolfgang Neškoviæ zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II  Empty Anmerkungen zum Streitgespräch zwischen Prof. Dr. Uwe Berlit und Wolfgang Neškoviæ zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II

Beitrag von Willi Schartema Fr Apr 18, 2014 8:27 am

Dann möchte ich auf eine kritische Veröffentlichung unter der Überschrift „Redlich und verantwortungsbewusst?“ hinweisen.

Darin setzt sich der Autor, Jürgen Freier, seinerzeit hat er das Bündnis für eine Sanktionsmoratorium mit angestoßen, kritisch mit den Sanktionsbefürwortungsargumenten von Prof. Dr. Uwe Berlit, die dieser im Streitgespräch mit Wolfgang Neškoviæ dargelegt hat, auseinander.

Die Anmerkungen decken einige fragwürdige oder zumindest irritierende Methoden bei der Verteidigung der Sanktionsregeln auf. 

Deshalb sollte darüber eine Debatte geführt werden, die Anmerkungen sind hier zu finden:
http://hartzkampagne.de/Berlit.rtf

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1621/

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