hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Kosten der Unterkunft - Verwandte - Betreuung SGB XII

Nach unten

Kosten der Unterkunft - Verwandte - Betreuung  SGB XII Empty Kosten der Unterkunft - Verwandte - Betreuung SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Di Apr 08, 2014 10:27 am

SG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.02.2014 - S 2 SO 251/12

Leitsätze (RA Markus Klinder)
Sozialhilfeträger muss Unterkunftskosten des bei den Eltern wohnenden geistig behinderten Sohnes übernehmen.
 
Quelle: http://www.ra-klinder.de/index.php/beitraege/55-sozialgericht-gelsenkirchen-sozialhilfetraeger-muss-unterkunftskosten-des-bei-den-eltern-wohnenden-geistig-behinderten-sohnes-uebernehmen (dort steht irrtümlicherweise falsches Aktenzeichen).
 
Anmerkung des Gerichts: Das Gericht wies auch darauf hin, dass sich zusätzliche Bedingungen, wonach der Mietvertrag bereits vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit hätte abgeschlossen werden müssen, sich in keinster Weise aus der Rechtsprechung des Bundessozialgericht herleiten lasse.
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1564/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein.
» Grundsicherung für Arbeitssuchende, Kosten der Unterkunft, vorläufige Zusicherung für Aufwendungen einer neuen Unterkunft, Rollstuhlfahrer, Angemessenheit, erhöhter Wohnraumbedarf, einstweiliger Rechtsschutz
» Kosten für Sperrmüll gehören zu den Kosten der Unterkunft wenn sie angemessen sind und müssen vom Jobcenter übernommen werden (SG Aurich, 08.03.2012 - S 35 AS 201/11 R).
» Bis zum 31.12.2010 waren die Kosten des Stroms der Heizungsanlage, soweit sie nachgewiesen sind oder geschätzt werden können, als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen ( vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2011 (Az.: B 14 AS 51/10 R).
» Anordnungsgrund im Hinblick auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung – keine Anwendbarkeit des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB 2 – keine Pflicht zur Einholung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II - Anspruch auf Übernahme höherer Kosten der Unterkunft

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten