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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Armutseinwanderung - Arbeitslose EU-Bürger sollen nach drei Monaten gehen

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Armutseinwanderung - Arbeitslose EU-Bürger sollen nach drei Monaten gehen  Empty Armutseinwanderung - Arbeitslose EU-Bürger sollen nach drei Monaten gehen

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 9:30 am

Die Bundesregierung möchte das Problem der Armutseinwanderung nach Informationen der F.A.Z. durch eine stärkere Begrenzung des Aufenthaltsrechts in Deutschland lösen.

Weiter: Armutseinwanderung: Arbeitslose EU-Bürger sollen nach drei Monaten gehen - Aktuell - FAZ: http://www.faz.net/aktuell/armutseinwanderung-arbeitslose-eu-buerger-sollen-nach-drei-monaten-gehen-12858074.html

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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