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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Prof. em. Dr. jur. Helga Spindler: Warum ist eigentlich die Zuwanderung direkt in ein soziales Fürsorgesystem in Europa und in Deutschland so unklar geregelt?

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 Prof. em. Dr. jur. Helga Spindler: Warum ist eigentlich die Zuwanderung direkt in ein soziales Fürsorgesystem in Europa und in Deutschland so unklar geregelt?  Empty Prof. em. Dr. jur. Helga Spindler: Warum ist eigentlich die Zuwanderung direkt in ein soziales Fürsorgesystem in Europa und in Deutschland so unklar geregelt?

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 9:18 am

Nur Politiker – und zwar aus jeder Richtung – und die Kommission, vor allem Sozialkommissar Andor und Justizkommissarin Reding behaupten, das sei alles ganz eindeutig geregelt. Nicht die Zuwanderer seien das Problem, sondern ein problematische EU-Gesetzgebung, die die Personenverkehrsfreiheit forcieren will, aber der nichts am Schutz des Niveaus nationaler sozialer Sicherheitssysteme liegt, meint Helga Spindler.

Weiter: NachDenkSeiten – Die kritische Website: http://www.nachdenkseiten.de/?p=21125#more-21125 

Quelle:    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

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