hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.

Nach unten

Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.  Empty Keine Übernahme von Mietschulden, wenn die aktuell bewohnte Wohnung nicht angemessen im Sinne von § 22 Abs.1 SGB II ist.

Beitrag von Willi Schartema Di März 25, 2014 6:10 am

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2014 - L 2 AS 276/14 B ER - rechtskräftig

Leitsätze (Autor):
Gerechtfertigt ist eine Schuldenübernahme nur dann, wenn die Kosten der zu sichernden Unterkunft in den Angemessenheitsgrenzen des § 22 Abs. 1 SGB II liegen. Der mit der Schuldenübernahme bezweckte langfristige Erhalt der Wohnung kann nur dann gerechtfertigt sein , wenn die (künftigen) laufenden Kosten dem entsprechen, was weiterhin vom Träger der Grundsicherung als angemessene Kosten der Unterkunft zu übernehmen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R, zur wortgleichen Vorgängerregelung des § 22 Abs. 5 a.F. ).

Das Konzept der Stadt " Bonn " ist schlüssig. Nicht gefolgt wird der Entscheidung des Sozialgerichts Mainz vom 08.06.2012 (S 17 AS 1452/09), nach der die vom Bedürftigen zu zahlende Miete immer angemessen und daher vom Jobcenter zu übernehmen ist. Es handelt sich dabei ersichtlich um eine Einzelentscheidung, die auch vom BSG nicht geteilt wird (vgl. z.B BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R; BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 4/13 R).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168207&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2260

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Übernahme von Mietschulden für eine unangemessene Wohnung i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II ist nach § 22 Abs. 8 SGB II grundsätzlich nicht gerechtfertigt
» Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln
» Keine Zusicherung im Eilververfahren für die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung, wenn der Umzug nicht erforderlich war
»  Keine Übernahme von wiederholten Stromschulden, wenn der Hilfebedürftige seinen unangemessenen Stromverbrauch nicht im Auge hatte
» Keine Übernahme von Mietschulden, denn den Antragstellern drohe keine Wohnungslosigkeit, weil sie Ersatzwohnraum haben anmieten können

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten