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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV Betroffener im Hungerstreik aus Verzweiflung 17.04.2012 Weil das Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte, befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situ

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Hartz IV Betroffener im Hungerstreik aus Verzweiflung 17.04.2012 Weil das Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte, befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situ Empty Hartz IV Betroffener im Hungerstreik aus Verzweiflung 17.04.2012 Weil das Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte, befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situ

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 05, 2012 12:52 am









Hartz IV Betroffener im Hungerstreik aus Verzweiflung 17.04.2012 Weil das Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte, befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situ Empty Hartz
IV Betroffener im Hungerstreik aus Verzweiflung 17.04.2012 Weil das
Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte,
befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die
Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situ


Hartz IV Betroffener im Hungerstreik aus Verzweiflung 17.04.2012 Weil das Jobcenter Speyer die Zahlung der Hartz IV-Leistungen eingestellte, befindet sich ein 52jähriger Mann im Hungerstreik. Er verweigert die Nahrungsaufnahme, um auf seine schlimme Situ Empty Willi Schartema am Mo Jul 02, 2012 2:04 am
aufmerksam zu machen.

Bereits
einige Male war das Jobcenter Speyer in den Schlagzeilen. Im Jahre 2007
verhungerte ein 20jähriger Mann, weil die Behörde die Leistungen per
Sanktionen auf Null kürzte. Nun wurden einem Hartz IV-Bezieher aus
Speyer die kompletten Leistungen zum Lebensunterhalt gestrichen. Michael
E. hat angekündigt nunmehr in einen Hungerstreik zu treten, um auf
seine verzweifelte Lage aufmerksam zu machen.

Seit über einem
Jahr hat der Betroffene ein Zimmer in seiner Wohnung untervermietet.
Dies hat er auch der Behörde ordnungsgemäß mitgeteilt. Um zu beweisen,
dass keine sogenannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt, legte Michael E. den
Mietvertrag inklusive der Erlaubnis des Vermieters ein Zimmer
untervermieten zu dürfen, dem Amt vor. Zudem erbrachte der Betroffene
einen Nachweis, dass beide Bewohner über getrennte Konten verfügen.
Bislang war das alles kein Problem. Als jedoch die vormals selbstständig
tätige Untervermieterin im März diesen Jahres Hartz IV beantragen
musste, wurden dem Mann die kompletten Leistungen gestrichen. Nunmehr
unterstellte die Behörde Beiden ein Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft.
Im Zuge dessen unterstellte das Jobcenter eine „fehlende
Mitwirkungspflicht“ und kürzten die ALG-II-Leistungen um 100 Prozent.

Jobcenter missachtet Grundrechte
Um
seine Persönlichkeitsrechte zu wahren, hatte der Mann einen Hausbesuch
des sogenannten Bedarfsermittlungsdienst des Jobcenters nicht geduldet.
Eine Weigerung des Zutritts der Wohnung ist in keinem Falle strafbar,
solange kein Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft vorliegt. Die
Verletzbarkeit der Wohnung war bereits regelmäßig Gegenstand von Klagen
vor den Sozialgerichten, die immer wieder den Klägern Recht gaben.
Dennoch drohen Jobcenter nicht nur in Speyer immer wieder
Leistungskürzungen an, wenn der Zutritt in die Wohnung den Spionen der
Behörden verwehrt bleibt.

Gegenüber der regionalen Zeitung
„RHEINPFALZ“ gab der Bereichsleiter des Jobcenters zu, dass ihm „die
Rechtslage bekannt“ sei. Allerdings wolle die Behörde keine Angaben zu
dem Fall machen, solange keine schriftliche Einwilligung des Betroffenen
vorläge. Generell müsse das Jobcenter klären, ob eine
Bedarfsgemeinschaft vorliegt, bei der Lebenspartner für einander
einstehen müssen. Wenn der „Kunde“ nicht mitwirke, was sein gutes Rechts
ist, so der Bereichsleiter, entbinde dies die Behörde nicht von der
Aufgabe „die Sachlage“ zu klären. Mit anderen Worten wird das Grundrecht
auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch das Jobcenter gebrochen, indem
einfach die Sozialleistungen eingestellt werden, solange der Zutritt zur
Wohnung verwehrt bleibt. Offensichtlich gelten elementare Rechte, die
im Grundgesetz verankert sind, nach Ansicht der Behörden nicht für
Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

"Ich werde
behandelt wie der letzte Dreck. Ich habe 25 Jahre auf dem Bau
gearbeitet, was ich jetzt nach drei Bandscheibenvorfällen nicht mehr
kann."
Michael E. hat nun eine einstweilige Anordnung auf
Weiterbewilligung der ALG II- Leistungen beim zuständigen Sozialgericht
eingereicht. Bis es zu einer Entscheidung kommt, können bis zu drei
Wochen vergehen, wie das Gericht ihm mitteilte. Bis dahin habe er aber
keine Lebensmittel mehr und die Wohnung könnte dann auch schon verloren
sein. "Ich werde behandelt wie der letzte Dreck. Ich habe 25 Jahre auf
dem Bau gearbeitet, was ich jetzt nach drei Bandscheibenvorfällen nicht
mehr kann." In seiner Not hat sich der Betroffene bereits an die
Bürgermeisterin Monika Kabs gewandt. Konkrete Hilfen konnte er aber auch
dort nicht bekommen. So bleibt nur noch als letztes „Mittel der
politische Hungerstreik". Seit gestern nimmt Michael E. keine Nahrung
mehr zu sich. Wir berichten weiter. (sb)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffener-im-hungerstreik-900798.php

Erpressung pur rechtswidrig Verfassungswidrig. Grund Sofort einen Strafantrag zu stellen da hier eindeutig Vorsatz gegeben ist.

OLG Hamm: Strafrichter müssen Sozialrecht büffeln

Ein Beitrag von RA Thomas Wings.

Zitat:

Immer
wieder Ärger mit dem Arbeitsamt. Das gilt nicht nur für
Leistungsempfänger, sondern neuerdings auch für den gemeinen
Strafrichter. Zumindest dann, wenn er sich mal wieder mit dem
sogenannten “Sozialbetrug” herumplagen muss.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/03/olg-hamm-strafrichter-mussen.html
http://hoechststrafe.dorkawings.de/2012/03/olg-hamm-strafrichter-mussen-sozialrecht-buffeln/
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