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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Erweiterte Vorschläge der BA im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen des SGB II“

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Erweiterte Vorschläge der BA im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen des SGB II“  Empty Erweiterte Vorschläge der BA im Rahmen der „Rechtsvereinfachungen des SGB II“

Beitrag von Willi Schartema Mo März 10, 2014 9:09 am

Im Rahmen der Bund-Länder Arbeitsgruppe zu den „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ gehen die SGB II-Änderungsvorschläge weiter. Nunmehr ist ein weiteres BA-Papier bekannt geworden, indem auf fast 60 Seiten eine Vielzahl von weiteren gewünschten Gesetzesänderungen dargelegt werden.
Wenn man dieses Papier mit so manch anderen vergleicht, beinhaltet es Vorschläge, die aus Verwaltungssicht tatsächlich „Rechtsvereinfachungen“ sind. Ein ganz erheblicher Teil der sonst gewünschten SGB II-Änderungen sind in einer Reihe von Punkten hingegen mit dem Begriff „Rechtsverschärfung“ zu beschreiben. Für Praktiker lohnt es sich, das neue BA Papier genau zu lesen, weil klar wird, wo Gesetzeslücken sind. Die neue BA-Vorschläge gibt es hier:


http://www.harald-thome.de/media/files/BA_Mitarbeiter_Vorschlaege_Aenderungen_Hartz_2014.pdf

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2257

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