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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Wegweiser durch den Amtsdschungel - 5. Auflage Februar 2014 - Widerspruch e. V. - Sozialberatung

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 Wegweiser durch den Amtsdschungel - 5. Auflage Februar 2014 - Widerspruch e. V. - Sozialberatung  Empty Wegweiser durch den Amtsdschungel - 5. Auflage Februar 2014 - Widerspruch e. V. - Sozialberatung

Beitrag von Willi Schartema Mo März 03, 2014 6:11 pm

WIE SICHERE ICH MEINEN LEBENSUNTERHALT?
- ARBEITSLOSENGELD II - SOZIALHILFE - GRUNDSICHERUNG

Dieser Leitfaden ist kein komplizierten Kommentar zu den komplizierten Sozialgesetzen, sondern gibt in einfacher und verständlicher Sprache Auskünfte über Rechte und die wichtigsten Fragen rund um die Sozialleistungen – sowohl für Leistungsberechtigte als auch für „Profis“.

Hier: Widerspruch e.V. - Sozialberatung - Bielefeld : http://widerspruch-sozialberatung.de/dat/leitfaden.html

Leseproben: Kapitel "Bildungspaket" und Kapitel "Zwangsverrentung"

[url=http://widerspruch-sozialberatung.de/PDF/Buchtext Widerspruch 2014 - Altersrente-Zwangsverrentung-s.pdf]http://widerspruch-sozialberatung.de/PDF/Buchtext%20Widerspruch%202014%20-%20Altersrente-Zwangsverrentung-s.pdf[/url]

[url=http://widerspruch-sozialberatung.de/PDF/Buchtext Widerspruch 2014 - Bildungspaket-s.pdf]http://widerspruch-sozialberatung.de/PDF/Buchtext%20Widerspruch%202014%20-%20Bildungspaket-s.pdf[/url]

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2256

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