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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo März 03, 2014 4:23 pm

Hier zwei Hinweise zum Thema Unionsbürger: einmal ein Aufsatz von RAin Eva Steffen, Köln im ASYLMAGAZIN 1–2/2014 unter dem Titel: „Freizügigkeitsrecht und »Hartz IV« - Ist der Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II noch zu rechtfertigen?“ Hier zu finden: http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Veranstaltunes-Downloads/herford/steffen_artikel.pdf
Und eine Infomail von Claudius Voigt der darin anlässlich eines Urteils des LSG Hessen nochmal die Rechtslage zum Umgang mit Unionsbürgern darlegt: http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-LSG-Hessen-zu-Unionsb-rgern-21.02.2014.pdf

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2255

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