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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

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Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung  Empty Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 24, 2014 3:56 pm

BSG, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 10/13 R

Leitsätze ( Autor)
Die Unwirtschaftlichkeit der Verwertung einer Lebensversicherung kann nicht alleine aufgrund der Verlustquote beurteilt werden, sondern zahlreiche andere Faktoren, wie Laufzeit, Ablaufleistung, Kündigungsfrist usw. sind ebenfalls zu beachten.

Werden Leistungen nur für kurze Zeit begehrt, kann dies zu einer möglichen besonderen Härte der Verwertung führen (hier 2 Monate Leistungsbezug - danach Job).

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13304


Anmerkung: Vgl. dazu BSG Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R - wonach eine kurze Anspruchsdauer eine besondere Härte begründen kann, wenn bereits bei Antragstellung die konkret begründete Aussicht bestanden hat, dass Leistungen nur für einen kurzen Zeitraum in Anspruch genommen werden.

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2254

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