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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi Feb 12, 2014 12:55 pm

Im letzten Newsletter hatte ich darüber berichtet, dass die neue ALG II – Software zum 1. April 2014 eingeführt werden soll, so stand es in verschiedenen Medien. Anderseits gibt es eine Reihe von Infos die sagen zum 1.August, so auch der RD-Newsletter NRW vom Nov. 2013: http://www.harald-thome.de/media/files/RD-NRW-NewsletterNovember2013.pdf

Hier wären detaillierte Hintergrundinfos sehr wichtig, damit die Hartz IV-Beratungsstellungen sich auf das Kommende einstellen können.

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2251

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