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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Pauschale Vergütung von Bewerbungskosten ist zulässig.

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Pauschale Vergütung von Bewerbungskosten ist zulässig.  Empty Pauschale Vergütung von Bewerbungskosten ist zulässig.

Beitrag von Willi Schartema Mo Feb 10, 2014 10:30 am

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.01.2014 - L 11 AS 762/13 NZB

Leitsatz ( Juris)

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166875

Quelle:   http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2250

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