hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Der Regelbedarf in Höhe von 306,00 EUR (Regelbedarfsstufe 3) reicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken; gegen dessen Höhe sowie das Verfahren seiner Festsetzung und Fortschreibung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Nach unten

Der Regelbedarf in Höhe von 306,00 EUR (Regelbedarfsstufe 3) reicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken; gegen dessen Höhe sowie das Verfahren seiner Festsetzung und Fortschreibung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken Empty Der Regelbedarf in Höhe von 306,00 EUR (Regelbedarfsstufe 3) reicht aus, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken; gegen dessen Höhe sowie das Verfahren seiner Festsetzung und Fortschreibung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 27, 2014 11:24 am

(vgl. zum Regelbedarf eines Alleinstehenden als Referenzpunkt Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2012 – B 14 AS 153/11 R ). SGB XII

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.04.2013 - L 8 SO 93/12 B ER

Leitsätze (Autor)

Dass der ASt. nur 80 v. H. der Regelbedarfsstufe 1, also nur ein Bruchteil des Bedarfs einer Alleinstehenden gewährt werden, ist ebenfalls nicht von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. Urteil des Senats vom 23.01.2013 – L 8 SO 13/11). Denn die abgestufte Regelsatzhöhe beruht auf der Erwägung, dass bei einer gemeinsamen Haushaltsführung Ersparnisse (sogenannte economies of scales) die Annahme eines geringeren Bedarfs rechtfertigen. Haushaltsersparnisse in Mehrpersonenhaushalten sind unbestritten und vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 u. a. – bestätigt wurden, da sie bei haushaltsbezogenen Ausgaben geringere Ausgaben haben als es der Summe der entsprechenden Anzahl von Einpersonenhaushalten entspricht.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166730&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Enthält die Eingliederungsvereinbarung zur Übernahme der Kosten für die Bewerbungen keine Ausführungen, bestehen alleine aus diesem Grund erhebliche Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes
» Bei kürzeren Abwesenheitszeiten von bis zu einem Monat bleibt die Zuständigkeit desjenigen Sozialhilfeträgers weiterhin bestehen, in dessen Bereich sich ein bedürftiger Mensch gewöhnlich und vor wie nach seiner Reise tatsächlich aufgehalten hat
» Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Sanktionsregime des SGB II - jedenfalls für Sanktionen bis zu 30 % ( vgl. zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen - BSG, Urt. v. 09.11.2010 (B 4 AS 27/10 R).
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Aufhebung vorläufig gewährter Leistungen - Auslegung eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides als endgültige Festsetzung nach vorläufiger Festsetzung - keine Präjudizwirkung der Gründe des Vorläufigkeitsvorbehalts -
» Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 40 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II aF (jetzt § 40 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGB II).

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten