hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Sozialhilfeträger muss Zuschuss zur Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges (Kfz) gewähren, denn der Antragsteller ist als Schüler an einem Gymnasium (Schulbesuch) ständig auf die Benutzung eines Kfz angewiesen. SGB XII

Nach unten

Sozialhilfeträger muss Zuschuss zur Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges (Kfz) gewähren, denn der Antragsteller ist als Schüler an einem Gymnasium (Schulbesuch) ständig auf die Benutzung eines Kfz angewiesen. SGB XII Empty Sozialhilfeträger muss Zuschuss zur Anschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges (Kfz) gewähren, denn der Antragsteller ist als Schüler an einem Gymnasium (Schulbesuch) ständig auf die Benutzung eines Kfz angewiesen. SGB XII

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 20, 2014 10:01 am

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.11.2013 - L 9 SO 16/11

Leitsätze (Autor)

Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass der Antragst. sich zwischenzeitlich ein Kfz angeschafft hat. Insbesondere stehen §§ 2, 18 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe, Leistung erst ab Kenntnis des Sozialhilfeträgers) einer Leistungsgewährung nicht entgegen (so: BSG, Urteil vom 23. August 2013 B 8 SO 24/11 R).

Eine regelmäßige Benutzung eines Autos ist nicht schon dann gegeben, wenn gelegentliche Besuche von Bekannten, Verwandten und Freunden mittels Pkw durchgeführt werden müssten, weil ein behinderter Mensch nicht darauf verwiesen werden dürfe, Besuche zu Hause zu empfangen (so aber LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Mai 2007 – L 8 SO 20/07 ER). "Angewiesen sein" bedeutet somit wegen Fehlens anderweitiger Beförderungsmöglichkeiten die Notwendigkeit der ständigen Nutzung eines eigenen Kfz, also nicht nur vereinzelt und gelegentlich (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 – L 8 SO 132/09 –, recherchiert bei juris, Rn. 35; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 – L 3 AL 124/13 ER –, Info also 2013, S. 216, 219).

Auch Freizeitaktivitäten des Antragst. wie Verwandten- und Bekanntenbesuche, Urlaube, Besuche von kulturellen Veranstaltungen, Einkäufe und sonstige Besorgungen sowie Fahrten zu Behörden führen nicht dazu, dass dieser auf ein Kfz angewiesen gewesen ist (so auch SG München, Urteil vom 27. März 2012 – S 48 SO 485/10 –, ZFSH-SGB 2012, S. 549; wohl auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2012 L 2 SO 1378/11). Für Fahrten zu Ärzten sind die Krankenkassen zuständig (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. September 2011 – L 9 SO 40/09). Soweit Besuche von Konzerten, Festen und ähnlichen Veranstaltungen stattfinden, kann der behinderte Mensch auch auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166556&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung: Schüler hat Anspruch auf eine Beihilfe zur Anschaffung eines behindertengerechten Kfz für den Schulbesuch. Der Schulbesuch ist gleichwertig der Teilhabe am Arbeitsleben (OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. September 2007 – 3 L 231/05 –, FEVS 59, 280, 284).

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2246

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Wenn ein schwerbehinderter Mensch für den Schulbesuch auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs angewiesen ist, sind vom zuständigen Sozialhilfeträger Leistungen gemäß § 8 Eingliederungshilfe-Verordnung zu erbringen, sofern dem
» Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EingliederungshilfeVO) ist von einem Sozialhilfeträger nur dann zu gewähren, wenn die Notwendigkeit der wiederkehrend häufigen Nutzung eines eigenen Pkw vom Antragsteller dezidiert nachgewiesen
» Sozialhilfeträger muss dem Antragsteller keine Leistungen der Eingliederungshilfe für Beschaffung und Unterhalt eines PKW sowie zum Erwerb einer Fahrerlaubnis gewähren. SGB XII
» Keine Verpflichtung des Jobcenters zur Übernahme der Mietkosten, denn der Antragsteller war einem mietvertraglichen Zahlungsanspruch nicht ausgesetzt gewesen - Wirksamkeit eines Mietvertrages - Darlehensvertrag - Leibrentenversprechen - Schenkung
» Sozialhilfeträger hat der Antragstellerin eine Beihilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges oder eines behindertengerecht umbaufähigen Kraftfahrzeuges in Höhe bis zu 9.000,00 EUR zu bewilligen. SGB XII

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten