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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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10.1.2014: EU-Kommission bestätigt die Rechtsauffassung des SG Berlin in Sachen "Hartz-IV" für EU-Ausländer - ein Beitrag von " Sozialrecht in Freiburg"

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 10.1.2014: EU-Kommission bestätigt die Rechtsauffassung des SG Berlin in Sachen "Hartz-IV" für EU-Ausländer - ein Beitrag von " Sozialrecht in Freiburg"  Empty 10.1.2014: EU-Kommission bestätigt die Rechtsauffassung des SG Berlin in Sachen "Hartz-IV" für EU-Ausländer - ein Beitrag von " Sozialrecht in Freiburg"

Beitrag von Willi Schartema Mo Jan 13, 2014 3:06 pm

Die EU-Kommission hat in einem Verfahren vor dem EuGH Stellung zu § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II genommen. Nach dieser Vorschrift sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, vom Anspruch auf ALG II und Sozialgeld ausgeschlossen. Die EU-Kommission kommt (wie zuvor zB das SG Berlin, s. Meldung vom 12.12.2013) zum Ergebnis, dass § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II gegen vorrangiges europäisches Recht verstößt.

Quelle: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2244

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