hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

Für die Fälle der dezentralen Warmwasserversorgung ergeben sich rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des § 21 Abs. 7 Satz 2 SGB II.

Nach unten

Für die Fälle der dezentralen Warmwasserversorgung ergeben sich rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des § 21 Abs. 7 Satz 2 SGB II.  Empty Für die Fälle der dezentralen Warmwasserversorgung ergeben sich rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des § 21 Abs. 7 Satz 2 SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Mo Dez 09, 2013 10:14 pm

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.09.2013 - L 7 AS 1574/12 NZB

Leitsätze:
Berufung zugelassen, denn ob ein abweichender (Mehr-)Bedarf für die Warmwasserbereitung nach § 21 Abs. 7 Satz 1 letzter Halbsatz SGB II besteht, wenn in Einzelfall konkret ermittelt werden kann, welcher Energieanteil auf die Warmwasserversorgung entfällt und ob dieser in Höhe der angefallenen Kosten zu übernehmen ist, oder ob auch in diesen Fällen ein begründeter Ausnahmefall vom Leistungsberechtigten geltend zu machen ist, bedarf einer grundsätzlichen Klärung, ebenso wie die Frage, ob eine abstrakte Grenze für unangemessene Kosten der Warmwasserbereitung bestehen könnte und wo diese ggf. zu ziehen wäre.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165638&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2236

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Eine unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II verbietet es im Fall einer arbeitsuchenden Bulgarin vor dem Hintergrund der bestehenden Aufenthaltsrechtslage in der BR Deutschland § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II als einen
»  Der Gesetzgeber ist grundsätzlich berechtigt, einen Bedarf zur soziokulturellen Existenzsicherung - vorliegend die Kosten einer dezentralen Warmwasserbereitung, die nicht vom Regelbedarf i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 SGB II erfasst sind, durch Pauschalen
» Britischer Staatsbürger ist nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von diesen Leistungen ausgeschlossen, weil sich sein Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergeben kann.
» Zur Entbehrlichkeit einer persönlichen Arbeitslosmeldung des Vertreters nach § 125 Abs. 1 Satz 3 SGG a.F. (jetzt: § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III)
» Scheidung macht einen Umzug gem. § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II notwendig, denn eine rechtliche Verpflichtung, dass Ehegatten nach der Trennung weiterhin in einem gemeinsamen Haushalt leben zu müssen gibt es nicht

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten