Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet
Seite 1 von 1
Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet
(BSG, Beschl. v. 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R).
Das erteilte Hausverbot ist nicht frei von Ermessensfehlern in Bezug auf die gesetzlichen Grenzen des Ermessens, denn es genügt nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Danach muss die getroffene Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen sein. Ein Hausverbot ist erforderlich, wenn es kein milderes Mittel gibt.
Quelle: Hausverbot der letzte Weg - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau, hier nachlesbar: Hausverbot der letzte Weg - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau und Hausverbot im ER-Verfahren gekippt - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau , hier nachlesbar: Hausverbot im ER-Verfahren gekippt - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau
Anmerkung: Vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2013 - 3 So 119/13
Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (entgegen BSG, Beschl. v. 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R).
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Das erteilte Hausverbot ist nicht frei von Ermessensfehlern in Bezug auf die gesetzlichen Grenzen des Ermessens, denn es genügt nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Danach muss die getroffene Maßnahme erforderlich, geeignet und angemessen sein. Ein Hausverbot ist erforderlich, wenn es kein milderes Mittel gibt.
Quelle: Hausverbot der letzte Weg - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau, hier nachlesbar: Hausverbot der letzte Weg - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau und Hausverbot im ER-Verfahren gekippt - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau , hier nachlesbar: Hausverbot im ER-Verfahren gekippt - Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau
Anmerkung: Vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2013 - 3 So 119/13
Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (entgegen BSG, Beschl. v. 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R).
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de"
Willi S
Ähnliche Themen
» Für den Rechtsstreit über ein Hausverbot, das einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II von einem Leistungsträger gemäß § 6 SGB II (Jobcenter) erteilt worden ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (entgegen BSG,
» Rechtsweg für den Rechtsstreit über ein Hausverbot
» Wenn Jobcenter Hartz IV Bezieher zur Frührente zwingen - Zwang zur Rente durch Jobcenter rechtswidrig
» . Es spricht vieles dafür, dass ein Anspruch auf Leistungen für die Behandlung von Schmerzzuständen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG (anders als bei Erkrankungen) auch dann besteht, wenn ein chronischer Zustand vorliegt. Leistungen gemäß § 4 AsylbLG sind
» Versagungsbescheid war rechtswidrig, denn das Jobcenter hat den Antragsteller nicht zu der entsprechenden Mitwirkung aufgefordert und ihm in Folge dessen auch nicht die nach § 66 Abs. 3 SGB I notwendige Rechtsfolgenbelehrung nebst Fristsetzung erteilt.
» Rechtsweg für den Rechtsstreit über ein Hausverbot
» Wenn Jobcenter Hartz IV Bezieher zur Frührente zwingen - Zwang zur Rente durch Jobcenter rechtswidrig
» . Es spricht vieles dafür, dass ein Anspruch auf Leistungen für die Behandlung von Schmerzzuständen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG (anders als bei Erkrankungen) auch dann besteht, wenn ein chronischer Zustand vorliegt. Leistungen gemäß § 4 AsylbLG sind
» Versagungsbescheid war rechtswidrig, denn das Jobcenter hat den Antragsteller nicht zu der entsprechenden Mitwirkung aufgefordert und ihm in Folge dessen auch nicht die nach § 66 Abs. 3 SGB I notwendige Rechtsfolgenbelehrung nebst Fristsetzung erteilt.
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema