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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch Umzug - Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten - Erforderlichkeit des Umzugs - zu kleine Wohnung - Einzelfallbetrachtung

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Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 25, 2013 10:01 am

SG Neubrandenburg , Urteil vom 18.04.2012 - S 14 AS 3016/11

Leitsatz von Juris:
Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ein Umzug in eine andere Wohnung nicht schon dann erforderlich im Rechtssinne, wenn die bewohnte Wohnung wesentlich kleiner ist, als die aus dem WoFG abgeleitete Angemessenheitsgrenze erlauben würde. Für einen jungen alleinstehenden Hilfebedürftigen sind 25,35qm nicht unzumutbar klein.

Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=JURE130006861&st=ent

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
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