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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialrecht in Freiburg: BSG lässt Revision zum Thema persönliches Budget/Zielvereinbarung zu

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Sozialrecht in Freiburg: BSG lässt Revision zum Thema persönliches Budget/Zielvereinbarung zu Empty Sozialrecht in Freiburg: BSG lässt Revision zum Thema persönliches Budget/Zielvereinbarung zu

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 19, 2013 9:09 am

Seit dem 1.1.2008 gibt es den Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget (pB) (§ 17 Abs. 3 iVm § 159 Abs. 5 SGB IX) [Infos zum Budget]. Ein pB kann aber nach § 4 Budget-Verordnung nur bewilligt werden, wenn eine Zielvereinbarung geschlossen ist. Was aber, wenn der Berechtigte und die Behörde keine Einigung über die Zielvereinbarung erzielen können? Das Landessozialgericht Stuttgart hat im Verfahren L 5 R 3442/11 am 20.2.2013 entschieden, dass der Anspruch auf ein pB entfällt, wenn keine Zielvereinbarung geschlossen wird. In der Sache steht im Streit, ob der Kläger, der durch eine Hirnverletzung behindert ist, das pB in Anspruch nehmen kann, um anstelle einer WfbM eine andere Einrichtung – hier: eine Förder- und Betreuungsgruppe für Menschen mit erworbener Hirnschädigung – zu besuchen.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Auf die (von unserer Kanzlei eingelegte) Nichtzulassungsbeschwerde hin hat das BSG die Revision mit Beschluss vom 24.10.2013 zugelassen (B 13 R 125/13 B). Wir hoffen, dass das nun eröffnete Revisionsverfahren zu der dringend erforderlichen Klärung des Verhältnisses von Rechtsanspruch auf pB einerseits und der Zielvereinabrung nach § 4 BudgetV andererseits beitragen wird. (rr)

Quelle: Sozialrecht in Freiburg - Hartz IV - Sozialhilfe - Krankenversicherung - www.srif.de , hier zum Kanzleiauftritt: http://www.sozialrecht-in-freiburg.de/

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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