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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Pressemeldung 8/2013 Sozialgericht Mainz - Hartz-IV: Fahrtkosten für Facharztbesuch

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Pressemeldung 8/2013 Sozialgericht Mainz - Hartz-IV: Fahrtkosten für Facharztbesuch  Empty Pressemeldung 8/2013 Sozialgericht Mainz - Hartz-IV: Fahrtkosten für Facharztbesuch

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 19, 2013 8:25 am

Das Sozialgericht Mainz hatte sich in einer mündlichen Verhandlung im Oktober 2013 (Az.: S 15 AS 1324/10) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") beim Jobcenter Fahrtkosten für notwendige Facharztbesuche als "Mehrbedarf" geltend machen kann.

Aufgrund des Hinweises des Sozialgerichts erklärte sich das Jobcenter am 11.10.2013 im Wege eines gerichtlichen Vergleichs zur Übernahme der Fahrtkosten bereit.

Quelle: http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/634/broker.jsp?uMen=634b836e-d698-11d4-a73d-0050045687ab&uCon=4f95a504-21a4-2414-acd0-e86077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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