hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

hartz4-alg-hilfe
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.

http://egv-va-nie.forumieren.com/forum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/

http://unrechtssystem-nein.forumieren.org/


Gruß Willi Schartema
hartz4-alg-hilfe
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum: Heinz Behler 44787 Bochum Brückstr 42 Telefon bei Anfrage: @Mail sachkundiger@yahoo.de
April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)

BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen

Nach unten

BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen  Empty BSG bestätigt schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers nach dem SGB II für die Stadt "München". Bei der Überprüfung der Referenzmiete des Jobcenters sind zutreffend eine Wohnungsgröße für Alleinstehende in München von 50 qm und nur Wohnungen

Beitrag von Willi Schartema Di Nov 19, 2013 5:22 am

mindestens einfachen und nicht einfachsten Standards zugrunde gelegt worden.

BSG, Urteil vom 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

Die vom BSG vorgegebenen Kriterien eines schlüssigen Konzepts wurden beachtet. Durch den Rückgriff auf die Daten des Münchner Mietspiegels 2007 wird die Datenerhebung auf ein bestimmtes Gebiet (hier: die Stadt München) begrenzt und es werden Daten über das gesamte Stadtgebiet erhoben. Es ist ebenfalls nicht zu beanstanden, dass durch den Rückgriff auf den Datenbestand des qualifizierten Mietspiegels nur diejenigen Wohnungen berücksichtigt worden sind, bei denen die Miete in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert und Wohnraum unberücksichtigt geblieben ist, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.

Von einer zutreffenden Kostensenkungsaufforderung iS des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II ist auszugehen, wenn das Jobcenter als Referenzmiete eine Bruttokaltmiete benannt hat (vgl. BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R ; s. auch BSG Urteil vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R).

Unschädlich ist , dass das JC die Angemessenheitsgrenze im Verlaufe des Gerichtsverfahrens geändert hat. Denn dies ist einerseits Ergebnis der Auseinandersetzungen der Beteiligten vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und andererseits stellt das Schreiben des Grundsicherungsträgers über die Unangemessenheit der Unterkunftskosten und die Aufforderung zur Kostensenkung lediglich ein Informationsschreiben mit Aufklärungs- und Warnfunktion dar. Hält der Leistungsempfänger die vom Grundsicherungsträger vorgenommene Einschätzung über die Angemessenheit der Kosten für nicht zutreffend bzw einschlägig, so ist der Streit hierüber bei der Frage auszutragen, welche KdU angemessen sind. Insofern stellt die Kostensenkungsaufforderung seitens des Grundsicherungsträgers lediglich ein "Angebot" dar, in einen Dialog über die angemessenen KdU einzutreten.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2013&nr=13171&pos=1&anz=137

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
 
Quelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 3407
Anmeldedatum : 04.07.12
Alter : 74
Ort : Duisburg/Bochum

https://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten