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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter

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Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter  Empty Keine Übernahme von Stromschulden durch Jobcenter

Beitrag von Willi Schartema Mo Nov 04, 2013 1:46 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.10.2013 - L 12 AS 1708/13 B ER und - L 12 AS 1709/13 B rechtskräftig

Die Schuldenübernahme ist nach § 2 Abs. 2 SGB II nicht gerechtfertigt und erforderlich, wenn der Hilfebedürftige nicht alle Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Der Antragstellerin sei es möglich und zumutbar, beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen, um einen Versorgungsvertrag zu erwirken, bzw. die angekündigte Sperrung des Stromanschlusses zu verhindern.

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2013/NRWE_L_12_AS_1708_13_B_ER_und_L_12_AS_1709_13_B.html

Anmerkung: Vgl. zu den zumutbaren Selbsthilfemöglichkeiten auch den Beschluss des Senats vom 08.10.2012, L 12 AS 1442/12 B ER.



Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

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