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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen auch bei Fehlverhalten nicht gekürzt werden - Leistungskürzung verstößt gegen Menschenwürde

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen auch bei Fehlverhalten nicht gekürzt werden - Leistungskürzung verstößt gegen Menschenwürde Empty Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dürfen auch bei Fehlverhalten nicht gekürzt werden - Leistungskürzung verstößt gegen Menschenwürde

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 28, 2013 1:41 pm

Sozialgericht Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2013 - S 20 AY 11/13 ER , nicht rechtskräftig – das Beschwerdeverfahren ist unter dem Az. L 4 AY 19/13 B ER bei dem Hessischen Landessozialgericht anhängig.

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verbietet eine Kürzung der Leistungen nach dem AsylbLG auf ein Niveau unterhalb desjenigen der Grundleistungen entsprechend der Übergangsregelung des BVerfG zu § 3 AsylbLG.

Quelle: Pressemitteilung des Frankfurt am Main, den 23. Oktober 2013, hier abrufbar: Sozialgericht Frankfurt am Main - Startseite , zum Volltext hier: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


Anmerkung: so im Ergebnis ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2013 - L 15 AY 2/13 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.03.2013 - L 3 AY 2/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2013 - L 20 AY 153/12 B ER.
Anderer Auffassung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.03.2013 - L 8 AY 59/12 B ER; Thüringer LSG, Beschluss vom 17.01.2013 - L 8 AY 1801/12 B; offen: Bayerisches LSG, Beschluss vom 24.01.2013 L 8 AY 4/12 B ER.

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


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