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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 28, 2013 12:48 pm

SG Hannover, Urteil vom 03.09.2013 - S 54 AS 3165/10

Quelle: Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei, Gröpelinger Heerstraße 387, 28239 Bremen, hier zur Homepage der Kanzlei: Rechtsanwlte Beier & Beier

Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock
Quelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


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