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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Vorlage zum EuGH: Ausschluss Unionsbürger von SGB II Leistungen zulässig?

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Vorlage zum EuGH: Ausschluss Unionsbürger von SGB II Leistungen zulässig?  Empty Vorlage zum EuGH: Ausschluss Unionsbürger von SGB II Leistungen zulässig?

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 9:37 pm

SG Leipzig, Beschluss vom 3.6.2013 - S 17 AS 2198/12

Lange hat es ja gedauert. Nun hat ein Sozialgericht eine Vorlage nach Luxembourg geschickt. Es will wissen, ob SGBII Leistungen unter die VO (EG) 883/2004 fallen: Ob ggf. Art.18 AEUV bzw. die Freizügigkeits-RL den Ausschluss von Unionsbürgern rechtfertigt. Oder inwieweit ggf. Art. 1, 20, 51 GRC einem Ausschluss entgegenstehen.

Anmerkung der Redaktion: Der Vorlagebeschluss ist beim EuGH eingetragen unter dem Az. C-333/13 (Dano).

Quelle: ANA-ZAR Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht, Heft 04/2013, zu finden hier: http://auslaender-asyl.dav.de/ANA-ZAR04-13.pdf


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