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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Trotz des Vorliegens einer Kostensenkungsaufforderung (vgl. dazu BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R) kommt in diesem Fall eine Absenkung der Heizkosten nicht in Betracht, da der Leistungsbezieher – aufgrund der defekten Heizung - gar keine

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heizkosten - Trotz des Vorliegens einer Kostensenkungsaufforderung (vgl. dazu BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R) kommt in diesem Fall eine Absenkung der Heizkosten nicht in Betracht, da der Leistungsbezieher – aufgrund der defekten Heizung - gar keine  Empty Trotz des Vorliegens einer Kostensenkungsaufforderung (vgl. dazu BSG Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 121/10 R) kommt in diesem Fall eine Absenkung der Heizkosten nicht in Betracht, da der Leistungsbezieher – aufgrund der defekten Heizung - gar keine

Beitrag von Willi Schartema Mo Okt 07, 2013 2:40 pm

Möglichkeit hatte, die Heizkosten zu senken. In diesem Fall sind die tatsächlichen Heizkosten auch "angemessen" im Rechtssinne.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=


B 14 AS 121/10 R)

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12307


Autor des Rechtsprechungstickers: Willi 2 von Tacheles – alias Detlef Brock

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