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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft bestand nicht, denn es fehlt bereits an der Tatbestandsvoraussetzung einer Partnerschaft zwischen der Hilfebedürftigen und dem Zeugen .

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Eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft bestand nicht, denn es fehlt bereits an der Tatbestandsvoraussetzung einer Partnerschaft zwischen der Hilfebedürftigen und dem Zeugen .  Empty Eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft bestand nicht, denn es fehlt bereits an der Tatbestandsvoraussetzung einer Partnerschaft zwischen der Hilfebedürftigen und dem Zeugen .

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 26, 2013 12:34 pm

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.06.2013 - L 7 AS 914/12 , anhängig beim BSG unter dem Az.: B 14 AS 338/13 B


Von dem Bestehen einer Partnerschaft ist auszugehen, wenn eine gewisse Ausschließlichkeit der Beziehung gegeben ist, die keine vergleichbare Lebensgemeinschaft daneben zulässt. Des Weiteren muss zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dem Dritten die grundsätzliche rechtlich zulässige Möglichkeit der Heirat bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG bestehen (BSG, Urteil vom 23.08.2012, B 4 AS 34/12 R, Rn. 20). Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...esgb&id=162699  


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