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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Leistungsausschluss für ausländische Staatsbürger ( hier polnischer Unionsbürger ) bei Aufenthalt zur Arbeitsuche -Europarechtskonformität - Unzulässigkeit einer Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung wg. unzulässiger Durchbrechung des Gewalt

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Leistungsausschluss für ausländische Staatsbürger ( hier polnischer Unionsbürger ) bei Aufenthalt zur Arbeitsuche -Europarechtskonformität - Unzulässigkeit einer Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung wg. unzulässiger Durchbrechung des Gewalt Empty Leistungsausschluss für ausländische Staatsbürger ( hier polnischer Unionsbürger ) bei Aufenthalt zur Arbeitsuche -Europarechtskonformität - Unzulässigkeit einer Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung wg. unzulässiger Durchbrechung des Gewalt

Beitrag von Willi Schartema Mo Aug 26, 2013 12:33 pm

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.08.2013 - L 29 AS 1552/13 B ER rechtskräftig


1. Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist europarechtskonform ( (vgl. so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2012, L 5 AS 2157/11 B ER).
2. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II auch nicht gegen Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) vom 11.Dezember 1953 (BGBl. II 1956, S. 564) als unmittelbar geltendes Bundesrecht.

3. Schließlich sieht der Senat trotz entgegenstehender Rechtsprechung anderer Senate des hiesigen Landessozialgerichts zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2012, L 14 AS 763/ 12 B ER, Beschluss vom 29. Juni 2012, L 14 AS 1460/12 B ER, Beschluss vom 23. Mai 2012, L 19 AS 1106/12 B ER, Beschluss vom 23. Mai 2012, L 25 AS 837/12 B ER ) bzw. anderer Landessozialgerichte (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. August 2012, L 16 AS 568/12 B ER, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. August 2012, L 3 AS 250/12 B ER) wegen der nicht feststellbaren Europarechts- bzw. Völkerrechtswidrigkeit des Leistungsausschlusses auch nicht die Möglichkeit einer Entscheidung über eine Folgenabwägung.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/...ds=&sensitive=

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