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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Ist der Hartz IV Regelbedarf wegen der hohen Stromkosten zu niedrig?

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Ist der Hartz IV Regelbedarf wegen der hohen Stromkosten zu niedrig?  Empty Ist der Hartz IV Regelbedarf wegen der hohen Stromkosten zu niedrig?

Beitrag von Willi Schartema So Aug 11, 2013 9:16 am

Ja, meint der Sozialrechtexperte, Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann, weil die Strompreissteigerung bei Abfassung des Regelbedarfs im Regelbedarfsermittlungsgesetz absehbar war und nicht berücksichtigt wurde.

Bei Erlass des Regelbedarfsermittlungsgesetzes war das Erneuerbare Energiengesetz bereits erlassen und die Strompreiststeigerungen absehbar. Der Gesetzgeber hat sich aber auf die Einkommens und Verbrauchstichprobe aus dem Jahr 2008 (EVS 2008) verlassen. Dies hätte er nicht machen dürfen, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 ausgeführt, dass der Gesetzgeber den Regelbedarf so gestalten muss, dass er auch gedeckt ist und absehbare Preissteigerungen berücksichtigen muss.


"Das dergestalt gefundene Ergebnis ist zudem fortwährend zu überprüfen und weiter zu entwickeln, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl. BVerfGK 5, 237 <241>).

Der Gesetzgeber hat daher Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht." so das  BVerfG 09.02.2010 - 1 Bvl 1/09 usw. in Rn 140

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
 

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/08/ist-der-hartz-iv-regelbedarf-wegen-der.html

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