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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz IV: Einschüchterungen durch Personalfirmen

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Hartz IV: Einschüchterungen durch Personalfirmen Empty Hartz IV: Einschüchterungen durch Personalfirmen

Beitrag von Willi Schartema Do Jul 11, 2013 4:20 pm

Lassen Jobcenter Hartz IV-Leistungsberechtigte durch Personaldienstleister einschüchtern?
 
03.07.2013
 
Einem Leser-Hinweis zufolge sollen Jobcenter mittlerweile Personaldienstleister damit beauftragen, sogenannte „Leistungsverweigerer“ zu identifizieren und diese einzuschüchtern. Mit gezielten Fragen werden Hartz IV-Bezieher dabei zu Arbeitsunwilligen degradiert und im Anschluss sanktioniert.
 
Personaldienstleister diffamieren Erwerbslose

Die Jobcenter schließen Verträge mit externen Personaldienstleistern, dabei werden sie auch intern dazu aufgefordert, sogenannte „Leistungsverweigerer“ ausfindig machen - oder anders gesagt - Erwerbslose als arbeitsunwillig zu diffamieren. Einer unser Leser schilderte uns den Fall eines Hartz IV-Beziehers, der vom zuständigen Jobcenter an einen Personaldienstleister in Dortmund verwiesen wurde. Dort sei der Betroffene zu drei Entleih-Betrieben zu Vorstellungsgesprächen geschickt worden, die alle demselben Mutterkonzern angehörten.
 
Während der Gespräche sei der Mann mit Fragen wie „Der Arbeitsort ist immerhin 60 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt! Sind Sie auch wirklich sicher, dass Sie da arbeiten wollen?”, „Die Arbeitszeit kann auch schon mal bis 22 Uhr sein. Sind Sie auch wirklich sicher, dass Sie solange arbeiten können?” und „Der Stundenlohn beträgt leider nur 7,79 Euro brutto pro Stunde. Sind Sie auch wirklich sicher, dass Sie damit auskommen?” konfrontiert worden, die er alle mit „Ja“ beantwortet habe. Dennoch habe der Erwerbslose keinen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Wiederrum andere berichteten, dass sie bei Verneinung einer dieser Fragen sogleich vom Jobcenter wegen Arbeitsunwilligkeit sanktioniert wurden.
 
Auffällig war auch, dass bei den vermeintlichen Vorstellungsgesprächen immer drei Personen der Firma anwesend waren, obwohl ein Arbeitsvertrag im Anschluss nicht zu erwarten war. Daher stellt sich hier die Frage, ob es hier darum gehe Erwerbslose einzuschüchtern. Auch stellt sich die Frage, wie die Verträge zwischen den Jobcentern und den Personaldienstleistern ausgestaltet sind. Wer hierzu sachdienliche Hinweise hat, kann sich gern an unsere Redaktion per Mail wenden. (sb, ag)
 
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einschuechterungen-durch-personalfirmen-9001501.php
 
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