Suchen
Impressum
Impressum:
Heinz Behler
44787 Bochum
Brückstr 42
Telefon bei Anfrage:
@Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
Rechte Wahrnehmen
Wir sind hier wir sind laut weil man uns die Rechte klaut
Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/p/die-mandantenseite-bundesweite.html (Beschreibung der Webseite)
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen
Seite 1 von 1
Keine Sozialhilfe zur Finanzierung eines Pkw für Schwerbehinderte mit ausreichendem Vermögen
Das LSG Chemnitz hat entschieden, dass auch schwerbehinderte Menschen weder aus der UN-Behindertenrechtskonvention noch nach deutschem Sozialhilferecht die Finanzierung eines Pkw unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen beanspruchen können.
weiterlesen hier:
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
Keine Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges , denn bereits das Sparguthaben von 42.000,00 EUR ließ – bei einem Schonvermögen von 2.600,00 EUR (gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) – jegliche Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII entfallen.
1. Ein Anspruch auf Gewährung als Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation scheidet aus, weil Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht unter die Leistungspflicht des medizinischen Rehabilitationsträgers fallen (§ 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 26 Abs. 2 Nr. 6, § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX).
2. Auch ein Anspruch auf die begehrte Leistung als Altenhilfe nach § 71 SGB XII scheidet aus. 71 Abs. 4 SGB XII ändert hieran nichts.
3. Auch das von der Berufung herangezogene Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) begründet keinen Anspruch der Klägerin auf bedürftigkeitsunabhängige Soziahilfeleistungen zur Finanzierung ihres Kraftfahrzeugs.
Verfasser des Beitrags Detlef Brock- Sozialberater
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/07/keine-sozialhilfe-zur-finanzierung.html
Willi S
weiterlesen hier:
Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
Keine Sozialhilfeleistungen zur Finanzierung eines Kraftfahrzeuges , denn bereits das Sparguthaben von 42.000,00 EUR ließ – bei einem Schonvermögen von 2.600,00 EUR (gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) – jegliche Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII entfallen.
1. Ein Anspruch auf Gewährung als Hilfsmittel der medizinischen Rehabilitation scheidet aus, weil Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens nicht unter die Leistungspflicht des medizinischen Rehabilitationsträgers fallen (§ 54 Abs. 1 SGB XII i.V.m. § 26 Abs. 2 Nr. 6, § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX).
2. Auch ein Anspruch auf die begehrte Leistung als Altenhilfe nach § 71 SGB XII scheidet aus. 71 Abs. 4 SGB XII ändert hieran nichts.
3. Auch das von der Berufung herangezogene Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) begründet keinen Anspruch der Klägerin auf bedürftigkeitsunabhängige Soziahilfeleistungen zur Finanzierung ihres Kraftfahrzeugs.
Verfasser des Beitrags Detlef Brock- Sozialberater
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/07/keine-sozialhilfe-zur-finanzierung.html
Willi S
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Mi Jul 15, 2015 12:52 am von Willi Schartema
» LSG NRW sieht erkennt Anordnungsgrund bei Mietschulden ohne vorherige Räumungsklage
Do Jun 18, 2015 11:50 am von Willi Schartema
» Zur Unvereinbarkeit des § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) in Verbindung mit § 31 SGB II
Di Jun 16, 2015 9:43 am von Willi Schartema
» Keine schlüssigen Konzepte durch „Analyse und Konzepte“ KDU
So Jun 07, 2015 8:58 am von Willi Schartema
» Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter
Do Mai 28, 2015 4:20 am von Willi Schartema
» Sanktionen bei ALG II im SGB II hält das Sozialgericht Gotha für Verfassungswidrig Außerdem stünden die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 1 2 12 sowie 20 so verkündet am 26.05.2015
Do Mai 28, 2015 1:58 am von Willi Schartema
» Gutachter ist für 50.000 Abschiebungen verantwortlich
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» BA-Leitfaden informiert umfassend über Teilzeitausbildung
So Apr 19, 2015 4:59 am von Willi Schartema
» Broschüre: Überblick zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015
So Apr 19, 2015 4:58 am von Willi Schartema
» Änderungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) seit 1.1.2015
So Apr 19, 2015 4:57 am von Willi Schartema