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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Euronews: Ursula von der Leyen: “Es wäre nicht klug, Hartz IV zu erhöhen”

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Euronews: Ursula von der Leyen: “Es wäre nicht klug, Hartz IV zu erhöhen”  Empty Euronews: Ursula von der Leyen: “Es wäre nicht klug, Hartz IV zu erhöhen”

Beitrag von Willi Schartema Do Jun 13, 2013 10:40 am

euronews:

Es gab in den vergangenen Monaten viele Berichte über Armut auch von Menschen, die arbeiten. Sind Sie für einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland? Und sind Sie für die Erhöhung der Hartz IV-Bezüge?

Ursula von der Leyen:

Also – zunächst einmal das Stichwort Mindestlohn. Wir haben in Deutschland in zwölf Branchen Mindestlöhne mit denen wir gute Erfahrungen machen. Die Tarifpartner, die Sozialpartner verhandeln traditionell in Deutschland alle Tarifverträge, allein 65.000, die in Deutschland gültig sind. Sie haben das Wissen, was die richtige Balance ist, dass wir einen Mindestlohn haben, der faire Arbeit gibt, aber keine Jobs zerstört.

euronews: Und Hartz IV?

Ursula von der Leyen:

Hartz IV bedeutet in Deutschland, dass Menschen, die arbeitslos sind, bedürftig sind, das Existenzminimum gesichert bekommen.

Der zweite Schritt, der aber entscheidend ist, ihnen Angebote zu geben, dass sie arbeiten können und rauskommen aus Harzt IV, ein eigenes Einkommen verdienen, das ist angesichts der guten Wirtschaftslage zur Zeit in Deutschland zunehmend möglich. Die Arbeitslosenzahl ist deutlich gesunken.

Es wäre insofern nicht klug, Hartz IV zu erhöhen, weil man dann den Anreiz wegnimmt, im ersten Arbeitsmarkt aus eigener Kraft den Lebensunterhalt zu verdienen.


weiterlesen:

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/06/euronews-ursula-von-der-leyen-es-ware.html

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