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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter sofort Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi Jun 12, 2013 2:11 pm

Verzicht auf Abschluss einer EGV ist möglich.

Sauer, SGB II § 31 Pflichtverletzungen / 2.4.1 Eingliederungsvereinbarung

http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-31-pflichtverletzungen-241-eingliederungsvereinbarung_idesk_PI13994_HI2675050.html

Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit zur
Pflicht des Arbeitslosen, Vorschlägen des Arbeitsamtes zur
beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten zu können
(Erreichbarkeits-Anordnung – EAO)

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf

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