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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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BSG Stärkt die Rechte von Hartz IV-Familien: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"

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BSG Stärkt die Rechte von Hartz IV-Familien: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"  Empty BSG Stärkt die Rechte von Hartz IV-Familien: Jugendbett statt Kindergitterbett als "Erstausstattung"

Beitrag von Willi Schartema Sa Mai 25, 2013 2:39 am

Der 4. Senat des BSG hat vor wenigen Stunden wie folgt geurteilt:


Bei der erstmaligen
Beschaffung eines "Jugendbettes" ‑ nachdem das Kind dem "Kinderbett"
entwachsen war ‑ handelt es sich um eine Erstausstattung für die Wohnung
im Sinne von § 23 Abs 3 Satz 1 Nr 1 SGB II a. F., die auch dem Grunde
nach angemessen ist.


BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 79/12 R


Anmerkung: Das ist eine
verdammt sau geile Entscheidung, welche so nicht zu erwarten war. Hier
dafr man gespannt sein auf den Volltext des Urteils.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock- Sozialberater und Teammitglied des RA L. Zimmermann.

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/05/bsg-starkt-die-rechte-von-hartz-iv.html

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